Münzgeschichte

Von vielen Währungen zu einer: Die Geburt des Schweizer Frankens

Wer heute mit einem Zweifränkler bezahlt, hält ein Stück Staatsgründung in der Hand. Bis 1850 war Geld in der Schweiz eine kantonale Angelegenheit – und ein Durcheinander, das jeden Marktbesuch zur Rechenaufgabe machte. Wie aus 860 Münzsorten eine einzige Währung wurde, gehört zu den spannendsten Kapiteln der Münzgeschichte der Schweiz.

Daniel Zenhäusern9 Min. Lesezeit

860 Sorten, achtzig Behörden: das Geld vor 1850

Stellen Sie sich einen Markt in der Ostschweiz um 1830 vor. Der eine bezahlt mit Batzen, der andere gibt in einer ganz anderen kantonalen Sorte heraus, und im Beutel des Fuhrmanns klimpern dazu ausländische Stücke. Jede Zahlung war eine Umrechnung, jede Umrechnung ein möglicher Streitpunkt.

Die Grössenordnung ist amtlich dokumentiert. Das Schweizerische Bundesarchiv hält fest: «Noch Anfang des 19. Jahrhunderts waren 860 unterschiedliche Münzsorten in Umlauf, die von fast achtzig verschiedenen Behörden ausgegeben wurden.» Kantone und Städte prägten eigenes Geld, dazu kam alles, was über die Grenzen hereinfloss. Wer Handel treiben wollte, brauchte Waage, Tabelle und Geduld.

Versuche zur Ordnung gab es durchaus. Die Helvetische Republik führte 1798/99 einen ersten Franken ein; geprägt wurde in Basel, Bern und Solothurn, und Aarau gilt als der Ort, an dem der Franken zum ersten Mal als allgemein gültige schweizerische Währung benützt wurde. Das bekannteste Stück dieser Episode ist das Vier-Franken-Stück von 1799. Mit dem Ende der Helvetischen Republik ging die Münzhoheit 1803 an die Kantone zurück.

Ein zweiter Anlauf folgte 1825: Aargau, Basel, Bern, Freiburg, Solothurn und Waadt schlossen ein Münzkonkordat. Die Konkordatsmünzen tragen die Aufschrift «Die Concordier Cantone der Schweiz». Auch dieser Versuch einer gemeinsamen Währung scheiterte. Sechs von damals mehr als zwanzig Kantonen waren schlicht zu wenige.

Der Bund übernimmt – und streitet über den Münzfuss

Erst der junge Bundesstaat schuf die Grundlage. Die Bundesverfassung vom 12. September 1848 übertrug das Münzregal dem Bund. Artikel 36 lautet wörtlich: «Dem Bunde steht die Ausübung aller im Münzregale begriffenen Rechte zu. Die Münzprägung durch die Kantone hört auf und geht einzig vom Bunde aus.» Die Details überliess der Artikel der Bundesgesetzgebung: den Münzfuss festzusetzen, die vorhandenen Münzsorten zu tarifieren und die Kantone zum Einschmelzen beziehungsweise Umprägen ihrer Münzen zu verpflichten.

1849 berief der Bundesrat den Basler Bankier Johann Jakob Speiser als eidgenössischen Experten für die Währungs- und Münzreform. Sein Bericht sprach sich klar für einen Schweizer Franken nach französischem Vorbild aus.

Selbstverständlich war das nicht. Zur Wahl stand ebenso der Gulden nach süddeutschem Münzfuss. Die französischsprachige Schweiz und Basel favorisierten das französische System, weite Teile der Deutschschweiz das süddeutsche. Gegen Speiser und für den Gulden machte sich vor allem der Zürcher Bankier Leonhard Pestalozzi stark. Es ging um Handelsrichtungen, um Bankbeziehungen, um Selbstverständnis. Im Parlament setzte sich Speisers Vorschlag durch.

Das Münzgesetz vom 7. Mai 1850

Der Ständerat stimmte dem neuen Münzgesetz im November 1849 zu, der Nationalrat im April 1850. Am 7. Mai 1850 wurde das «Bundesgesetz über das eidgenössische Münzwesen» erlassen.

Artikel 1 hat eine Klarheit, die man heute selten liest: «Fünf Gramm Silber, neun Zehntheile fein, machen die schweizerische Münzeinheit aus, unter dem Namen Franken.» Fünf Gramm Bruttogewicht bei einem Feingehalt von 900/1000 – das sind 4,5 Gramm Feinsilber je Franken und damit exakt der französische Silberfranc. Unterteilt wurde der Franken in 100 Rappen.

Der Bund liess neun Nominale prägen: 1 und 2 Rappen in Bronze beziehungsweise Kupfer, 5, 10 und 20 Rappen in Billon, einer Silber-Kupfer-Legierung, sowie ½, 1, 2 und 5 Franken in Silber mit 900/1000 Feingehalt. Neun Werte statt 860 Sorten. Man muss sich diesen Sprung einmal vor Augen halten.

Der Umtausch der alten Kantons- und Fremdmünzen begann am 1. August 1851 in Genf und wurde danach kantonal beziehungsweise regional über gut zwölf Monate hinweg organisiert. Was eingezogen wurde, war für Einschmelzung und Umprägung bestimmt – die Verfassung von 1848 hatte genau das vorgesehen.

Die ersten Bundesmünzen kamen aus Paris und Strassburg

Hier wird es für Sammler interessant. Der Bund hatte 1850 gar keine Möglichkeit, seine eigenen Münzen zu prägen. Swissmint formuliert es so: «Mangels einer eigenen leistungsfähigen Münzstätte war der Bund im Jahre 1850 noch nicht in der Lage, die ersten eidgenössischen Münzen innert nützlicher Frist selber in der Schweiz herzustellen. Er bediente sich daher der Münzstätten von Paris und Strassburg.» Diese waren privatwirtschaftliche Unternehmungen unter staatlicher Kontrolle.

Die Sache lief nicht rund. In seiner Botschaft für die Errichtung einer eigenen Münzstätte hielt der Bundesrat 1854 fest: «Die für die Schweiz in französischen Münzstätten fabrizierten Münzen liessen manches zu wünschen übrig, besonders in Bezug auf die Billonmünzen... Auch die die schweizerischen Prägungen kontrollierenden Beamten kamen ihrer Aufgabe nicht stets in dem für die Schweiz wünschenswertem Masse nach.» Genannt werden konkret beschädigte Münzstempel sowie unregelmässige und unschöne Ausprägung. Die neue Währung startete also mit Qualitätsproblemen – ein Umstand, der die frühen Jahrgänge für Sammler bis heute reizvoll macht.

Zu Auflagenzahlen der Jahrgänge 1850 und 1851 kursieren im Netz viele Angaben. Ich nenne hier bewusst keine. Belastbar sind solche Zahlen nur aus einem Standardkatalog, und dort gehören sie auch nachgeschlagen.

Merksatz zu den Münzzeichen: A steht für Paris, AB beziehungsweise BB für Strassburg. Ein B ohne Punkt bedeutet dagegen Bern, also die spätere eigene Münzstätte. Swissmint bestätigt, dass ausländische Prägestättensignaturen als Ausnahme auf einzelnen Münzen der Jahre 1850/51 sowie 1894 vorkommen. Wer die ersten Jahrgänge sammelt, schaut deshalb zuerst auf den Buchstaben.

Vom Gerberngraben zur Swissmint: die Eidgenössische Münzstätte

Bern hatte sich bei der Vergabe des Bundessitzes am 27. November 1848 verpflichtet, nicht nur geeignete Lokale für die drei Gewalten des neuen Bundesstaates zu stellen, sondern auch für die schon damals in Aussicht genommene Eidgenössische Münzstätte aufzukommen. Als die Sache 1853 wieder zur Sprache kam, wähnte die Berner Regierung die Abmachungen von 1848 «bereits in Vergessenheit». Nach einem Jahr des Feilschens fand Regierungsrat und späterer Bundesrat Jakob Stämpfli einen Kompromiss.

Ab 1853 wurde versuchsweise die frühere Münzstätte des Standes Bern am Gerberngraben für die Herstellung des eidgenössischen Geldes benützt. Bern hatte die eigene Münzprägung 1838 eingestellt, das Gebäude stand seither weitgehend leer – und seine Einrichtungen waren ungenügend, was sich erneut auf die Münzqualität auswirkte.

Swissmint nennt den 1. September 1855 als Eröffnungsdatum der «Alten Berner Münze» am Gerberngraben als erster Eidgenössischer Münzstätte; nach einer anderen Angabe derselben Quelle nahm der eigentliche Betrieb allerdings erst 1856 seinen Anfang, und der Maschinenpark musste über Jahre hinweg beschafft werden. Das Gebäude selbst war 1787–1795 nach Plänen des Pariser Architekten Jacques-Denis Antoine – des Erbauers der Pariser Münze – unter Leitung des Berner Architekten Daniel Osterrieth entstanden, errichtet nach dem Brand der alten bernischen Münzstätte beim Rathaus vom 12. September 1787. Heute befindet sich an diesem Ort das Restaurant «zur Münz» des Hotels Bellevue-Palace.

Warum überhaupt der Aufwand? Der Bundesrat begründete die Investition damit, der Preis sei kein zu grosses Opfer «gegenüber dem erreichten Zweck der Unabhängigkeit vom Ausland, der Sicherung einer eigenen Aufsicht und Leichtigkeit, für den jeweiligen grösseren oder kleineren Bedarf des Landes zu sorgen». Unabhängigkeit vom Ausland – das war das Motiv, nicht Prestige.

Die Institution wuchs mit dem Land. Gestützt auf den Beschluss der Bundesversammlung vom 10. Oktober 1902 entstand 1903–1906 an der Bernastrasse 28 im Berner Kirchenfeld ein Neubau des Bundesarchitekten Theodor Gohl (1844–1910) aus gelbem Sichtbackstein mit Neurenaissance-Front. Der Bau konnte im Mai 1906 bezogen werden; am Dienstag, 2. Juli 1906 um 15 Uhr nahm ihn der Bundesrat in corpore offiziell ab. Die Baukosten von total Fr. 1'179'000.– wurden dem Münzreservefonds entnommen, der per 31. Dezember 1901 Fr. 8'910'000.– auswies. Die alte Münzstätte am Gerberngraben wurde 1910 verkauft und 1911 abgerissen.

Nebenbei: Bis zum 1. April 1930 stellte die Eidgenössische Münzstätte auch die eidgenössischen Postwertzeichen her und prägte daneben Münzen für ausländische Staaten sowie Medaillen für Private. Seit dem 1. Januar 1998 wird sie mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt und heisst Swissmint – eine selbständige Einheit der Eidgenössischen Finanzverwaltung.

Helvetia: erst sitzend, dann stehend

Das Gesicht der neuen Währung war eine Frau. Die 1850 eingeführte sitzende Helvetia auf den Silbermünzen zu ½, 1, 2 und 5 Franken zeigt sie mit Schild und Pflug und ausgestreckter Hand. Als Entwerfer gilt Friedrich Fisch aus Aarau; Modell und Stempel schuf der Genfer Medailleur Antoine Bovy (1795–1877). Auf dem 5-Franken-Stück lief der Typ bis 1874; auf den kleineren Silbernominalen endete er deutlich früher – beim ½-Franken-Stück 1851, beim 1-Franken-Stück 1861, beim 2-Franken-Stück 1863. Genau diese Jahrgangslücken machen die frühe Serie für Sammler interessant.

Applaus gab es dafür nicht. Der Münzentwurf stiess bei Politik und Presse auf heftige Kritik – unter anderem wurde die ungewöhnliche Haltung des ausgestreckten Arms bemängelt. Eine Helvetia-Münze war von Beginn weg auch ein Politikum.

1874 löste die stehende Helvetia die sitzende auf dem 2-Franken-Stück ab; auf den ½- und 1-Franken-Stücken folgte sie 1875. Die Bildseite zeigt Helvetia mit Speer in der rechten und Schild mit Schweizerkreuz in der linken Hand, umrahmt von Sternen – die Bergkulisse der sitzenden Helvetia ist verschwunden. Die Wertseite trägt die Wertangabe über der Jahreszahl, umrahmt von einem Kranz aus Eichenlaub (links) und Almenrausch (rechts). Als Entwerfer gilt Albert Walch, den Stempel schnitt erneut Antoine Bovy – daher die bis heute lesbare Signatur «A. BOVY INCIDIT».

Auch das Silber blieb nicht, wie es war. Anfangs galt ein Feingehalt von 900/1000: beim ½-Franken-Stück in den Jahrgängen 1850/51, beim 1- und 2-Franken-Stück bis 1857. 1860 wurde der Silbergehalt auf 800/1000 herabgesetzt – betroffen waren das 1-Franken-Stück (1860/61) und das 2-Franken-Stück (1860–1863); ein ½-Franken-Stück in 800/1000 gibt es nicht. Von 1874 (2 Franken) beziehungsweise 1875 (½ und 1 Franken) bis 1967 betrug der Feingehalt dann 835/1000, gemäss den Vorgaben der Lateinischen Münzunion. Die Schweiz war deren Gründungsmitglied: Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz unterzeichneten den Vertrag am 23. Dezember 1865, in Kraft trat er am 1. August 1866. Griechenland kam am 21. Dezember 1868 dazu. Faktisch endete die Union 1914, formal am 31. Dezember 1926.

Das Ende des Silbers kam von der Rohstoffseite. Mitte der 1960er-Jahre überstieg der Materialwert der ½-, 1- und 2-Franken-Stücke deren Nennwert; viele Münzen wurden ins Ausland transferiert und eingeschmolzen, eine Hortungswelle verknappte den Umlauf zusätzlich. 1967 musste die Prägung von Silbermünzen eingestellt werden – mit Ausnahme des 5-Franken-Stücks, das 1969 noch einmal in Silber angefertigt wurde. Der Münzbedarf bei der Umstellung auf Kupfer-Nickel war so gross, dass ein Teil der Münzen bei der Royal Mint in London geprägt werden musste. Nach gut hundert Jahren Unabhängigkeit vom Ausland also noch einmal eine Ausnahme.

Ergänzend: Ab 1879 zeigen die 5- und 10-Rappen-Stücke einen Freiheitskopf, ein Design, das sich bis heute kaum verändert hat.

Praxistipp: Zählen Sie die Sterne auf der stehenden Helvetia. Ursprünglich waren es 22 – einer pro Kanton. Nach der Gründung des Kantons Jura 1979 kam erst 1983 ein 23. Stern hinzu. Und die Signatur «A. BOVY INCIDIT» ist auf jedem heutigen Zweifränkler noch lesbar – der Genfer Stempelschneider begleitet uns bis in die Kaffeekasse.

Warum Bundesmünzen ab 1850 ein so dankbares Sammelgebiet sind

Dass diese Stücke mehr sind als Zahlungsmittel, hat man schnell gemerkt. Bereits im September 1851 forderte die Bibliothek von Le Havre eine Serie der neuen Schweizer Münzen an, die das Finanzdepartement zur Verfügung stellte. Der Sammlergedanke ist also genauso alt wie die Münzen selbst.

Mein Spezialgebiet sind Schweizer Bundesmünzen ab 1850 – genau jene Serie, die mit dem Münzgesetz beginnt. Der Reiz liegt darin, dass sich hier alles ordnen lässt: Das Münzzeichen verrät, ob eine Münze aus dem Ausland kam. Der Feingehalt verrät, in welcher währungspolitischen Phase sie entstand. Der Helvetia-Typ verrät das Jahrzehnt schon auf einen Blick – und wer genau hinschaut, merkt, dass die Umstellungen nicht bei allen Nominalen im selben Jahr passierten.

Und man merkt schnell, wo die Grenzen des eigenen Wissens liegen. Zu einzelnen Punkten widersprechen sich selbst gute Quellen – etwa beim Eröffnungsdatum der ersten Eidgenössischen Münzstätte, wo dieselbe Swissmint-Publikation einmal 1855 und einmal 1856 nennt, oder bei der Zuschreibung der Entwürfe. In der Numismatik ist es keine Schwäche, das offen zu sagen. Es ist die Voraussetzung dafür, dass man Zahlen ernst nehmen kann, wenn sie einmal genannt werden.

Zum Schluss

Von 860 Sorten und achtzig ausgebenden Behörden zu neun Nominalen und einer Währung: Das ist in gut zwei Jahren gelungen, gegen erheblichen Widerstand, und mit Startschwierigkeiten, die man den ersten Jahrgängen bis heute ansieht. Wer eine Sammlung geerbt hat oder die eigene endlich ordnen möchte, hat oft genau solche Stücke vor sich, ohne es zu wissen. Ich schaue mir Schweizer Bundesmünzen ab 1850, Schützentaler und Schützenmedaillen, Schweizer Medaillen und Goldvreneli gerne an, kaufe auch ganze Erbsammlungen und Nachlässe an – und sage Ihnen in Ruhe, was Sie da haben. Bei mir sind Sie goldrichtig.

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Daniel ZenhäusernNumismatiker · Kirchberg SG